Frage von Erhard J. • 08.05.2024
![Kathrin Michel Portrait von Kathrin Michel](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/1021kathrinfoto-und-bildstelle.jpg?itok=ACbd_Byb)
Antwort von Kathrin Michel SPD • 15.05.2024
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss zu wenden.