Wie sehen Sie das?
Sehr geehrte Frau Michel,
im Hinblick auf den SPD-Angriff auf MdEP Herrn Ecke,
will die Justizministerin das StGB ändern und fordert
für >politische Straftäter< und andere Straftäter
unterschiedliche Strafen .
Frau Saskia Esken sieht anders!
Ich auch!
Meine Frage: "Siehe oben."
Mit freundlichen Grüßen Ihr
potenzieller Wähler
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.
Sie haben sich erneut mich einer Frage an mich gewandt, deren Beantwortung nicht pauschal ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ lauten kann, sondern eine umfangreichere Abwägung erfordert. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch (§§ 223 ff. StGB) das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen. Wichtig ist, Polizeibehörden und Gerichte personell so aufzustellen, dass diese Regeln – möglichst immer präventiv - Geltung erfahren. Darüber hinaus wissen wir aus Studien, dass eine höher gesetzte Strafandrohung nur bedingt gesteigerte abschreckende Wirkung erzielt, da Straftäter bei Begehung der Tat grundsätzlich darauf hoffen, dass sie ungeschoren davonkommen, unabhängig davon, ob der Strafrahmen bspw. drei oder fünf Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Gleichzeitig sehen wir in letzter Zeit, dass sich Angriffe auf ehrenamtliche und hauptamtliche Wahlkämpfer:innen mehren (auch auf Vertreter:innen der AfD) und wir als Gesetzgeber prüfen müssen, ob wir dieses Problem effektiv bekämpfen können. Sollten Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten – die dem Bundestag dankbarerweise mit ihrer Expertise zur Seite stehen – zu dem Schluss kommen, dass über das scharfe Schwert des Strafrechts Problemlösungen gefunden werden können, gilt es, diese Ideen aufzugreifen und zumindest zu debattieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kathrin Michel