Frage von Mohammad H. • 28.05.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 07.06.2024
Ich würde Ihnen empfehlen, die zulässige Abwesenheit während ihres ALG 1-Bezugs mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen
Ich würde Ihnen empfehlen, die zulässige Abwesenheit während ihres ALG 1-Bezugs mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen
Sehr geehrter Herr T., ich würde Sie gern bitten, mir Ihre Frage und den konkreten Sachverhalt um den es bei Ihnen geht noch einmal per E-Mail an das Abgeordnetenbüro zu senden, damit wir Ihnen persönlich antworten k
Die Ereignisse in den Jahren 1936-38 untersuchen wir momentan genauer.
Sehr geehrte Frau W.,