Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Lale Akgün
Antwort 26.02.2008 von Lale Akgün SPD

(...) Eine Durchsuchung von Versammlungsteilnehmern nach Waffen ist übrigens nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich. Insbesondere müssen Anhaltspunkte für das Mitführen von Waffen vorliegen, die bei den Versammlungen in Kalk laut Polizei nicht bestanden haben. (...)

Portrait von Volker Beck
Antwort 11.02.2008 von Volker Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Vielleicht sollten Sie und ihre Freunde von PI sich auch einmal mit den Grundlagen der Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)) und dem föderalen Staatsaufbau (Bund, Länder, Gemeinden) im demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland vertraut machen. Da sie ja anderen immer gerne Belehrungen über Demokratie zuteil werden lassen, hilft es vielleicht hier etwas Klarheit zu gewinnen. (...)

Portrait von Martin Dörmann
Antwort 10.03.2008 von Martin Dörmann SPD

(...) Für die Demonstrationen in Kalk ist eine Anmeldung bei der Polizei nicht in allen Fällen erfolgt. In den Fällen, in denen der Veranstalter die Anmeldung unterlassen hat, wird derzeit geprüft, ob ein versammlungsrechtlicher Verstoß vorliegt. (...)

Portrait von Ursula Heinen-Esser
Antwort 14.03.2008 von Ursula Heinen-Esser CDU

(...) In den Fällen, in denen eine Anmeldung unterlassen wurde, wird derzeit geprüft, ob ein versammlungsrechtlicher Verstoß vorliegt. Eine Durchsuchung von Versammlungsteilnehmern nach Waffen ist nur unter den rechtlichen Voraussetzungen möglich, wenn Anhaltspunkte für das Mitführen von Waffen vorliegen, die bei den genannten Versammlungen in keinem Fall bestanden haben. Äußerungen und mitgeführte Plakate sind auf rechtliche Verstöße hin überprüft worden. (...)

Portrait von Dieter Steinecke
Antwort 30.06.2008 von Dieter Steinecke SPD

(...) Zwar ist dieses noch immer nicht abgeschlossen, doch hat das Parlament vor wenigen Tagen den Gesetzesentwurf beraten. Was den von ihnen angesprochenen Themenkomplex des Zeugnisverweigerungsrechts anbelangt, so entspricht die Regelung in der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfes (Bundestagsdrucksache 16/9588) exakt jener der gültigen Strafprozessordnung. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird also, anders als in Ihrer umfangreichen Anfrage prophezeit, keineswegs "komplett weggeräumt werden". (...)