Frage an Lale Akgün von Kristina K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Akgün
Polizei Köln konnte mir bisher nicht beantworten ob diese Demos in Köln-Kalk wegen dem Tod des marokkanischen Räubers angemeldet sind.
Auch nicht ob die Teilnehmer nach Waffen durchsucht werden. Auch nicht ob es eine Kontrolle der Transparente und der Redebeiträge gibt.
Ich würde gern Antworten auf meine Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Klostermann
Sehr geehrte Frau Klostermann,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich erst jetzt beantworten kann, da ich mich natürlich bei der Polizei in Köln erkundigen musste.
Die rechtlichen Voraussetzungen für das Abhalten von Versammlungen ergeben sich aus dem Versammlungsgesetz. Danach ist eine Versammlung unter freiem Himmel grundsätzlich anzumelden, es sei denn, es handelt sich um eine Spontanversammlung. Für die Demonstrationen in Köln-Kalk gab es nicht in allen Fällen eine Anmeldung bei der Polizei. In diesen Fällen ermittelt die Polizei derzeit, ob ein versammlungsrechtlicher Verstoß vorliegt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Eine Durchsuchung von Versammlungsteilnehmern nach Waffen ist übrigens nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich. Insbesondere müssen Anhaltspunkte für das Mitführen von Waffen vorliegen, die bei den Versammlungen in Kalk laut Polizei nicht bestanden haben.
Äußerungen und mitgeführte Plakate sind auf rechtliche Verstöße überprüft worden - nach Angaben der Polizei wurden keine Straftaten festgestellt.
Ich hoffe Ihnen, damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Lale Akgün