Frage an Dieter Steinecke von Robert K. bezüglich Recht
Prävention ist es, schreibt die Süddeutsche, das Land und seine Bürger vor Gesetzen des Innenministers Schäuble zu bewahren. Ich setze hinzu, dass dasselbe auch für den Herrn Wiefelspütz gilt. Die Gedanken aus der Süddeutschen teile ich:
Bei CDU/SPD herrscht eine grotesk falsche Vorstellung davon, was Sicherheit ist. Man glaubt, Sicherheit herrsche dann, wenn nichts und niemand mehr vor staatlichen Zugriffen sicher ist und solche Eingriffe per Gesetz erlaubt sind: Geht es nach Schäuble sollen künftig vom BKA auch Geistliche abgehört werden, auf dass der Staat erfahre, was Verdächtige ihnen in der Beichte und im seelsorgerischen Gespräch gestehen. Auch Strafverteidiger, zu deren Spezies ich zähle, sollen belauscht werden, auf dass der Staat erfahre, was Beschuldigte ihnen anvertrauen.
Das Zeugnisverweigerungsrecht, das seit 150 Jahren das Berufsgeheimnis schützt, soll komplett weggeräumt werden. Der aufgeklärte Staat hatte sich verpflichtet, die besondere Vertraulichkeit zu achten, auf die bestimmte Berufe angewiesen sind, eine Vertraulichkeit, die zum Selbstverständnis dieser Berufe gehört. In den neueren Sicherheitsgesetzen ist -mit der SPD- dieser Schutz für Ärzte, Steuerberater, Journalisten aufgerissen worden. Nun soll er ganz weg. So setzt man sich über klare Entscheidungen des Verfassungsgerichts hinweg. Im Urteil zum Lauschangriff sind die Gespräche mit dem Geistlichen und dem Strafverteidiger zum absolut geschützten Kern der Lebensgestaltung gezählt worden. So wird das gedeihliche Miteinander in der Gesellschaft zerstört.
Diese Maßlosigkeit ruiniert die Geborgenheit der Menschen im Recht. Die Sicherheit im Recht ist der Kern des Grundrechts auf Sicherheit, von dem Schäuble so gern redet.
Wann endlich hört die SPD auf, hinter dem Gesellschaftsbild von Schäuble hinterher zu rennen? Wann hörst Du, Dieter Steinecke, damit ganz persönlich auf?
Sehr geehrter Herr Koop,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich erst jetzt auf ihre Frage antworte. Ich wollte dem langwierigen Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen. Zwar ist dieses noch immer nicht abgeschlossen, doch hat das Parlament vor wenigen Tagen den Gesetzesentwurf beraten. Was den von ihnen angesprochenen Themenkomplex des Zeugnisverweigerungsrechts anbelangt, so entspricht die Regelung in der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfes (Bundestagsdrucksache 16/9588) exakt jener der gültigen Strafprozessordnung. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird also, anders als in Ihrer umfangreichen Anfrage prophezeit, keineswegs "komplett weggeräumt werden".
Ich gestatte mir anzumerken, dass ich es für ein konstituierendes, vorbehaltlos zu begrüßendes und im Zweifelsfalle zu verteidigendes Merkmal eines freiheitlichen Staates halte, dass die Gesetzgebung unter der kritischen Beobachtung einer freien Presse steht. Das gilt selbstverständlich auch für die von mir sehr geschätzte Süddeutsche Zeitung, der ihre Anfrage fast wortwörtlich entstammt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Steinecke