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Frage von Kristina K. •

Frage an Martin Dörmann von Kristina K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dörmann

Polizei Köln konnte mir bisher nicht beantworten ob diese Demos in Köln-Kalk wegen dem selbstverschuldeten Tod des marokkanischen Räubers angemeldet sind.
Auch nicht ob die Teilnehmer nach Waffen durchsucht werden. Auch nicht ob es eine Kontrolle der Transparente und der Redebeiträge gibt.

Ich würde gern Antworten auf meine Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Klostermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Klostermann,

ich möchte auf Ihre Anfrage vom 31. Januar 2008 zurückkommen.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Demonstrationen und ihrer rechtmäßigen Anmeldung kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der örtlichen Polizei Auskunft geben. Infolge des tragischen Geschehens führten Familienangehörige und Freunde des getöteten 17-jährigen sowie eine Vielzahl muslimischer Jugendlicher im Stadtteil Kalk spontane oder angemeldete Demonstrationen durch. Unter anderem  erfolgte am 22.1.2008 ein Trauergottesdienst mit anschließendem Aufzug durch die Stadtteile Humboldt/Gremberg und Kalk.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Versammlung ergeben sich aus dem Versammlungsgesetz. Nach dem Versammlungsgesetz ist eine Versammlung unter freiem Himmel grundsätzlich anzumelden, es sei denn, es handelt sich um eine Spontanversammlung.

Für die Demonstrationen in Kalk ist eine Anmeldung bei der Polizei nicht in allen Fällen erfolgt. In den Fällen, in denen der Veranstalter die Anmeldung unterlassen hat, wird derzeit geprüft, ob ein versammlungsrechtlicher Verstoß vorliegt.

Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Durchsuchung der Teilnehmer nach Waffen und der Kontrolle der Transparente und Redebeiträge möchte ich Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen für solche Maßnahmen kurz erläutern.

Eine Durchsuchung von Versammlungsteilnehmern nach Waffen ist nur unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen möglich. Insbesondere müssen Anhaltspunkte für das Mitführen von Waffen vorliegen. Es wurde mir versichert, dass dies bei den in Rede stehenden Versammlungen in keinem Fall bestanden hat.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB