Frage von Björn Z. • 17.06.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 18.06.2024
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Ich habe dem Rückführungsverbesserungsgesetz nicht zugestimmt
Die ursprünglich angedachte Abgabe durch staatliche Stellen wäre aus meiner Sicht zu präferieren gewesen, verstößt aber gegen EU-Recht. Anstatt an dieser Stelle anzusetzen, wurde ein, meiner Meinung nach, schlechter Kompromiss verabschiedet.
Demselben Artikel, den Sie zitieren, können Sie entnehmen, warum wir als CDU/CSU die Legalisierung von Cannabis ablehnen