Marlene Schönberger
Marlene Schönberger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Linda H. •

Wie rechtfertigen Sie die Zustimmung zum „Rückführungsverbesserungsgesetz“, während sich mehr Menschen auf die Flucht begeben & nun sogar humanitäre Hilfe für Geflüchtete kriminalisiert werden kann?

Konkret habe ich daher folgende Fragen an Sie:
1. Haben Sie persönlich dem Rückführungsverbesserungsgesetz zugestimmt? Wenn ja, mit welcher Erwartung an den „Mehrwert“ eines solchen Gesetzes?
2. War Ihnen zum Zeitpunkt der Abstimmung bekannt, dass mit der Gesetzesänderung (uneigennützige!) humanitäre Hilfe, besonders die Rettung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen kriminalisiert werden kann? Waren Ihnen die Gutachten von Prof. Epik und Prof. Schatz sowie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bekannt? https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/Aktuell/pressestelle/Gutachten_zur_Neufassung_des____96_AufenthG.pdfhttps://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/professuren/professur-epik/aktuelles/20240117-update-kriminalisierung-der-seenotrettung/kurzstellungnahme.pdf3. Wie planen Sie, sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für eine unmissverständliche Rechtssicherheit für die humanitäre Hilfe bei der Rettung unbegleiteter Minderjähriger sowie auf dem Landweg einzusetzen?

Marlene Schönberger
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,  

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.  

Ich habe dem Rückführungsverbesserungsgesetz nicht zugestimmt.  

Das individuelle Recht auf Asyl ist auch eine Lehre aus der Shoah und die Aushöhlung dieses Rechtes wird mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz fortgesetzt. Durch „sichere Herkunftsstaaten“ haben Menschen in Deutschland keine Bleibeperspektive, obwohl sie in den Ländern, in die sie abgeschoben werden sollen, nicht sicher sind. Das Gesetz führt zu Grundrechtseinschränkungen für alle Geflüchteten und zu massiver psychischer Belastung.  

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Innenministeriums enthielt eine Regelung, die massive Rechtsunsicherheit für zivile Retter*innen bedeutet hätte. Diese konnten wir ändern. Außerdem konnten wir durchsetzen, dass Minderjährige, sowie Familien mit minderjährigen Kindern nicht in Abschiebehaft genommen werden können. Trotzdem gibt es weiter rechtliche Unklarheiten, was die Rettung von unbegleiteten Minderjährigen angeht. Ich bin überzeugt davon, dass Seenotrettung eine völkerrechtliche Pflicht ist, die gestärkt werden muss!  

Ob humanitäre Hilfe durch das Gesetz kriminalisiert werden könnte, wird durch die Bundesregierung geprüft, um gegebenenfalls Nachregelungen vornehmen zu können. Eine Kriminalisierung ist mit dem Koalitionsvertrag unvereinbar.  

 Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben! 

 Mit freundlichen Grüßen 

Marlene Schönberger 

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