Wir wollen den Menschen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Organspende zu geben. Herz-Kreislauf-Tod und Herz-Kreislauf-Stillstand sind nicht dasselbe.
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Sehr geehrte Frau H.,
Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in einer großen Partei wie der SPD zu einem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Die Pressemeldungen nehme ich zur Kenntnis, teile die Auffassung aber nicht.
Grundsätzlich gilt mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister über eine Verurteilung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes tilgungsfähig ist, wenn die verurteilte Person wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis strafgerichtlich verurteilt worden ist und das nun geltende Recht für die Handlungen keine Strafe mehr vorsieht oder nur noch eine Geldbuße besteht
Da Bundeskanzler Scholz die Koalition ja nun beendet hat, ist leider davon auszugehen, dass diese Reform in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden kann