Ist Organentnahme bei Herz-Kreislauf-Stillstand eine Straftat wegen unterlassener Hilfeleistung?
Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,
in vielen Fällen können Personen, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, erfolgreich wiederbelebt werden. Aus diesem Grund gehört die Herz-Lungen-Wiederbelebung zu den Standard-Themen bei Erste-Hilfe-Kursen.
Laut aktuellen Medienberichten schlagen Sie etwas vor, das ich nicht verstehe: „ ... wollen wir die bereits bestehende Möglichkeit einer Organspende nach einem Hirntod um die zusätzliche Option einer selbstbestimmten Organspende auch nach Herz-Kreislauf-Tod ergänzen.“ (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article254009562/FDP-Vorstoss-Fuer-die-Organspende-koenne-kuenftig-auch-der-Herz-Kreislauf-Tod-gelten.html)
Meinen Sie mit Herz-Kreislauf-Tod den Herz-Kreislauf-Stillstand?
Ist Organentnahme bei Herz-Kreislauf-Stillstand eine Straftat wegen unterlassener Hilfeleistung nach §323c StGB? Kann bei einem solchen Delikt das Opfer der Tat durch eine vorausgehende Verfügung eine Strafe für die Beteiligten der Organentnahme ausschließen?