Die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD lehne ich ab. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
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Die beste Sicherheitsgarantie für die Ukraine bleibt eine NATO-Mitgliedschaft, um Russland von weiteren Angriffen abzuschrecken.
Ich begrüße die bereits erfolgten Bestrebungen einen Antrag entsprechend vorzubereiten und im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Nicht nur aus meiner Sicht liegt bereits eine sehr konkrete und verdichtete Sachlage vor, die ein Verfahren rechtfertigen würde, ähnlich sieht es das Deutsche Institut für Menschenrechte. Ich selbst gehöre allerdings keinem der antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) an.
Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber zwar nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten, sie dürfen allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen – nach und nach eingeebnet werden.
Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich hier nicht darüber spekulieren möchte, wie evtl. das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden.