Frage von Herbert D. • 08.07.2024
Antwort ausstehend von Marco Buschmann FDP
Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes die engen rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts ausdrücklich klarzustellen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat zurecht gesagt: „Ohne Sicherheit ist alles andere nichts“. Aber unsere Sicherheit müssen wir in beide Richtungen verteidigen:
Tierschutz und Tierwohl sind für uns zentral. Für uns ist Tierwohl keine Frage der Stallgröße, sondern des Zustands des einzelnen Tieres. Die Tierschutzstandards auf Höfen müssen regelmäßig und mindestens alle fünf Jahre kontrolliert werden.