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Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 11.07.2024

Natürlich steht Ihnen auch frei, sich beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden beraten zu lassen, wenn es um mögliche Verletzungen von zu meldenden Vermögenswerten in Bezug auf Ihre Grundsicherung geht. Sollten die Vermögenswerte über die Freibeträge gehen, kann es durchaus sein, dass Sie Teile der Grundsicherung zurückzahlen müssten.

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