Möchten Sie sich dafür einsetzen, die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 als Ausgleich für die stark verkürzten Fristen zu senken?
Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,
kleinere Parteien müssen bundesweit rund 30.000 Unterstützungsunterschriften sammeln, um überhaupt in allen Bundesländern zur Wahl antreten zu dürfen. Eigentlich wäre eine Einreichung bis zum 21.07.2025 möglich gewesen. Die Frist verkürzt sich bei einer vorgezogenen Neuwahl jedoch auf einen kleinen Bruchteil. Dadurch wird den kleineren Parteien die Teilnahme an einer demokratischen Wahl erschwert. Gibt es von Ihrer Seite aus Bestrebungen, die Zahl der nötigen Unterschriften entsprechend zu senken, wie es auch schon während der Corona-Pandemie 2021 der Fall war?
Sehr geehrter Herr S.,
nachdem der Bundeskanzler, der zusammen mit dem Bundespräsidenten den Zeitpunkt der Neuwahlen in der Hand hat, angekündigt hatte, die Vertrauensfrage zu stellen, gab es Verständigungen zwischen den demokratischen Fraktionen, insbesondere mit dem Oppositionsführer Friedrich Merz. Die Fraktionen haben sich nun auf den 23. Februar 2025 als Wahltag verständigt. Die Bundeswahlleiterin bestätigte, dass dieser Termin organisatorisch machbar sei. Für unsere Fraktion war in der Debatte um den Wahltermin entscheidend, dass die Wahlen rechtssicher und fair durchgeführt werden können. Dabei hatten wir von Anfang an auch alle Parteien - insbesondere die kleinen Parteien - im Blick, die sich nun auf diesen frühen Wahltermin vorbereiten müssen. Gerade kleine Parteien müssen sich – wie Sie richtig schreiben - besonderen Herausforderungen, wie der Sammlung von Unterstützungsunterschriften, stellen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass durch die Klarheit über den Wahltermin Ende Februar - und nicht bereits im Januar - nun genügend Zeit zur Vorbereitung dieser Wahlen vorhanden ist.
Viele Grüße
Till Steffen