Möchten Sie sich dafür einsetzen, die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 als Ausgleich für die stark verkürzten Fristen zu senken?
Sehr geehrter Herr Fechner,
kleinere Parteien müssen bundesweit rund 30.000 Unterstützungsunterschriften sammeln, um überhaupt in allen Bundesländern zur Wahl antreten zu dürfen. Eigentlich wäre eine Einreichung bis zum 21.07.2025 möglich gewesen. Die Frist verkürzt sich bei einer vorgezogenen Neuwahl jedoch auf einen kleinen Bruchteil. Dadurch wird den kleineren Parteien die Teilnahme an einer demokratischen Wahl erschwert. Gibt es von Ihrer Seite aus Bestrebungen, die Zahl der nötigen Unterschriften entsprechend zu senken, wie es auch schon während der Corona-Pandemie 2021 der Fall war?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat müssen wir die Chancengleichheit kleinerer Parteien, die Unterschriften sammeln müssen, um bei einer Wahl anzutreten, berücksichtigen. Ansonsten könnte die Gefahr bestehen, dass das Bundesverfassungsgericht einschreitet. Auch deshalb halten wir den von der Union vorgeschlagenen Wahltermin, am 19. Januar zu wählen, für völlig unrealistisch. Auch die Wahlbehörden, Bürgermeister und Druckereien signalisieren uns, dass sie einige wenige Wochen mehr Zeit benötigen. Im Übrigen haben wir noch genügend Gesetze zu beschließen für unsere Unternehmen und unsere Bürgerinnen und Bürger und sollten unsere Arbeit machen, statt jetzt einfach Neuwahlen auszurufen mit den erheblichen Risiken und Nachteilen, die ich zuvor beschrieben habe.
Mit einer aus Gründen der Wahlvorbereitung notwendigen Frist bis zu den Neuwahlen meinen wir, schon den kleinen Parteien ausreichend entgegenzukommen, so dass es der Absenkung der nötigen Unterschriften nicht bedarf.
Lassen Sie uns gern auch einmal vertieft telefonieren, ich freue mich auf Ihren Anruf.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner