Frage von Nina G. • 10.07.2024
Antwort ausstehend von Stefan Wenzel Bündnis 90/Die Grünen
Der „Rechenfehler“ im Gesetz besteht nun darin, dass in ihm bei der Betrachtung der Erfolgswertgleichheit nur der Fall betrachtet wird, dass der Idealanspruch einer Partei aufgerundet wird. Eine Abrundung des Idealanspruchs, also die Entwertung von Wählerstimmen, wird nicht mit einbezogen. Das führt zu teilweise starken Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit.
sehr gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch im Wahlkreis bereit.
Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.