![Alexander S. Neu Alexander S. Neu](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Pressefoto%20Original.jpg?itok=ykOMptKc)
Sehr geehrter Herr Pahlenkemper,
ich danke Ihnen für den Hinweis. Mir ist die Problematik ansatzweise bewußt. Durch Ihre Mail habe ich mich weiter dahingehend sensibilisiert.
Sehr geehrter Herr Pahlenkemper,
ich danke Ihnen für den Hinweis. Mir ist die Problematik ansatzweise bewußt. Durch Ihre Mail habe ich mich weiter dahingehend sensibilisiert.
(...) Zu der von Ihnen angesprochenen Frage haben wir uns klar und im Sinne Ihres Vorschlages positioniert: "Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde die Weitergabe der Meldedaten Minderjähriger an die Bundeswehrverwaltung gesetzlich festgeschrieben. Wir halten diesen Eingriff in die informationellen Freiheitsrechte junger Menschen gegenüber seinem Zweck – der Nachwuchswerbung und Informationsarbeit der Bundeswehr – für unverhältnismäßig und lehnen ihn ab." (...)
(...) Aktuell übermitteln die Meldebehörden der Städte und Gemeinden einmal im Jahr die Daten von Jugendlichen, die volljährig werden, an die Bundeswehr. Die Bundeswehr darf diese Daten ausschließlich zur Personalwerbung nutzen. (...)
(...) Dem entgegenzuhalten ist allerdings, dass die einmalige Zusendung von Informationsmaterial durch das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr - selbst bei denjenigen die der Bundeswehr ablehnend gegenüberstehen - ein relativ geringes Ärgernis darstellen wird. Dem gegenüber steht der legitime Zweck der Nachwuchswerbung, der durch die Bundeswehr verfolgt wird. Die Bedeutung der Information hat insbesondere seit der Aussetzung der Wehrpflicht deutlich zugenommen. (...)
(...) Auch wenn festzustellen ist, dass die Anwendungspraxis innerhalb Deutschlands nach wie vor uneinheitlich ist, da die einzelnen Bundesländer verschiedene Verfahrenseinstellungsgrenzen bei Cannabisvergehen nach § 31 BtMG vorsehen, die sich zwischen 6 und 15 Gramm bewegen, erachte ich die strafrechtlichen Verbote im Betäubungsmittelgesetz in Kombination mit umfassender Prävention und einer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigenden Toleranz im Rahmen der Einstellungsgrenzen als notwendige und unverzichtbare Bestandteile der deutschen Drogenpolitik. (...)
(...) als Polizeipolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und ehemaliger Polizeibeamter ist mir die Einsatzbereitschaft und Ausstattung der niedersächsischen Polizei ein wesentliches Anliegen. Entsprechend meinem parlamentarischen Kontrollauftrag stelle ich immer wieder Fragen zu diesen Punkten. (...)