Frage an Alexander S. Neu von Tarik P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Neu,
Städte und Gemeinden geben die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig sind, an die Bundeswehr nach § 58c des Soldatengesetzes weiter.
Bisher kann man der Datenweitergabe zwar über §18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes MRRG widersprechen, jedoch ist diese Möglichkeit sowie das factum der Datenweiterleitung an sich nur den wenigsten bekannt.
Könnten Sie sich vorstellen, das Soldatengesetz dahingehend zu ändern, dass junge Menschen der Datenweitergabe nicht widersprechen müssen, sondern von der Gemeinde schriftlich gebeten werden, aktiv zuzustimmen. Sollten die Jugendlichen dann nicht zustimmen, dürften die Daten per sé nicht weitergegeben werden. Was halten Sie von dem Vorschlag?
Mit freundlichen Grüßen
Tarik Pahlenkemper
Sehr geehrter Herr Pahlenkemper,
ich danke Ihnen für den Hinweis. Mir ist die Problematik ansatzweise bewußt. Durch Ihre Mail habe ich mich weiter dahingehend sensibilisiert.
Ich stimme Ihnen hinsichtlich Ihrr Kritik uneingeschränkt zu. Insgesamt finde ich es ein Unding, dass meines Wissens nach Anschriften auch für kommerzielle Werbezwecke herausgegeben werden.
Ich beabsichige angesichts Ihrer Initiative, dazu einen Antrag in den Bundestag einzubringen. Ich gehe aber davon aus, dass die Regierungsfraktionen diesen ablehnen werden.
Vielen Dank und freundlicher Gruß,
Alexander Neu