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Julia Obermeier
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Frage von Tarik P. •

Frage an Julia Obermeier von Tarik P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Obermeier,

Städte und Gemeinden geben die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig sind, an die Bundeswehr nach § 58c des Soldatengesetzes weiter.

Bisher kann man der Datenweitergabe zwar über §18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes MRRG widersprechen, jedoch ist diese Möglichkeit sowie das factum der Datenweiterleitung an sich nur den wenigsten bekannt.

Könnten Sie sich vorstellen, das Soldatengesetz dahingehend zu ändern, dass junge Menschen der Datenweitergabe nicht widersprechen müssen, sondern von der Gemeinde schriftlich gebeten werden, aktiv zuzustimmen. Sollten die Jugendlichen dann nicht zustimmen, dürften die Daten per sé nicht weitergegeben werden. Was halten Sie von dem Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen
Tarik Pahlenkemper

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pahlenkemper,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aktuell übermitteln die Meldebehörden der Städte und Gemeinden einmal im Jahr die Daten von Jugendlichen, die volljährig werden, an die Bundeswehr. Die Bundeswehr darf diese Daten ausschließlich zur Personalwerbung nutzen. Sie verschickt Informationen über die Tätigkeit in den Streitkräften. Ziel ist es – auch in Zeiten der ausgesetzten Wehrpflicht –, möglichst viele junge Frauen und Männer über die vielfältigen Tätigkeitsfelder bei der Bundeswehr zu informieren. Nach einem Jahr werden die Daten automatisch wieder gelöscht.

Die Bundeswehr ist nicht der einzige Empfänger von Bürgerdaten: Die Einwohnermeldeämter geben die Meldedaten auch an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sowie an Parteien weiter. In allen Fällen müssen die Betroffenen der Datenweitergabe durch die Meldebehörden aktiv widersprechen.

Um Ihren Vorschlag umzusetzen, müssten die Meldebehörden alle Jugendlichen des entsprechenden Jahrgangs auf dem Postweg anschreiben und sie bzw. ihre Erziehungsberechtigten bitten, der Datenübermittlung an die Bundeswehr schriftlich zuzustimmen. Diese Vorgehensweise wäre sehr kostspielig: Neben den Kosten für Material und Porto würde auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen. Daher ist Ihr Vorschlag leider nicht oder nur schwer umzusetzen.

Die Bundeswehr ist kein Arbeitgeber wie jeder andere. Die Streitkräfte schützen Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger. Damit diese gewährleistet werden kann, braucht sie gutes Personal. Die Informationspost ist ein wichtiger Baustein, um dieses zu gewinnen.

Ich hoffe, meine Ausführungen haben Ihre Frage beantwortet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Julia Obermeier