Sehr geehrter Herr Heissler,
vielen Dank für Ihre Mail.
Sehr geehrter Herr Heissler,
vielen Dank für Ihre Mail.
(...) Mit „generellem Verbot“ meine ich, dass alle Killerspiele in die Schriften – das sind auch Datenträger – aufgenommen werden sollten, die als Gewaltdarstellung nach § 131 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind. Das Besitzen und die bloße Verwendung von Killerspielen für eigene Zwecke durch Erwachsene wäre demnach nicht strafbar. (...)
(...) Ansonsten kennen Sie ja meine Auffassung hinlänglich. Bei weitergehenden - spezifischen - Fragen möchte ich Sie bitten, sich an Ihren Amtsleiter Herrn Maurer zu wenden, der sich, wie ich meine, Ihren Anliegen in vorbildlich engagierter Weise annimmt. (...)
(...) Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, andere als die Feuerwehr Hamburg mit solchen Theaterwachen zu beauftragen: dann müsste das Zusammenwirken dieser "Theatersicherheitswachen" mit der Feuerwehr Hamburg geprobt werden, und dennoch blieben Schnittstellen, die im Falle eines Brandes schlimme Folgen haben könnten. Feuerwehr weiß, wie Feuerwehr arbeitet, und dadurch können Schäden minimiert werden. (...)
(...) Es ist ein Gesetzentwurf geplant, der Einschnitte in die Versorgung der politischen Leitungsebene des Bundes vorsieht. So sollen u. (...)
(...) Das am 31. März in Kraft getretene Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen wird zu erheblichen Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten in der Praxis führen: Es enthält eine zu große Zahl von unbestimmten Rechtsbegriffen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat es deshalb im Interesse der Opfer für den falschen Weg gehalten, Stalking alleine mit den Mitteln des Strafrechtes bekämpfen zu wollen. (...)