Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Michael S. • 26.05.2007
Antwort von Ulrike Merten SPD • 04.06.2007 (...) Auch ich befürchte eine weitere Verzögerung der notwendigen Reform. Die wichtigste Änderung wird darin bestehen, alle Kinder bei einer etwaigen Trennung / Scheidung der Eltern im Unterhaltsrecht vorrangig zu behandeln. Das nun ein eher „Stellvertreterproblem“ hier aufhaltend wirkt, ist schwer nachzuvollziehen, zumal die von der Union angeführten Begründungen für die Ehefrau empirisch oft nicht haltbar sind und sobald mehrere Kinder im Spiel sind, der geforderten Vorrang von Ehefrauen/-männern mangels Masse in den meisten Fällen akademisch sein dürfte. (...)
Frage von Michael S. • 26.05.2007
Antwort ausstehend von Norbert Röttgen CDU Frage von Michael S. • 26.05.2007
Antwort von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU • 13.06.2007 (...) In der Tat ist es eine absurde Vorstellung, Kinder hätten je nach Status der elterlichen Beziehung unterschiedliche Bedürfnisse oder unterschiedlichen Rang. Demgemäß stehen sie ohne Rücksicht auf diesen Status mit ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gleichrangig an erster Stelle; die parallele Ausgestaltung der Erwerbsobliegenheiten der Mütter ist eine zwingende Konsequenz. Der Status als eheliches oder nicht eheliches Kind kann kein Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Differenzierung sein. (...)
Frage von Jürgen H. • 26.05.2007
Antwort von Jochen Konrad Fromme CDU • 31.05.2007 Sehr geehrte Damen und Herren,
Anmerkung der Redaktion
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Frage von Michael S. • 25.05.2007
Antwort von Guido Westerwelle FDP • 19.06.2007 (...) Ziel der FDP ist und war die Gleichstellung aller kindererziehenden Elternteile, um allen Kindern die gleichen Betreuungs- und Versorgungsleistungen zukommen zu lassen und zwar unabhängig von der Ausgestaltung der Verbindung ihrer Eltern. Insofern setzt sich die FDP insbesondere auch dafür ein, dass bei der Rangfolge der Unterhaltsansprüche auf dem zweiten Rang alle kinderbetreuenden Elternteile unabhängig von ihrem Familienstand, Ehegatten in noch bestehender Ehe und Ehegatten, die nach langer Ehe geschieden wurden, zu finden sind und nicht, wie von der Bundesregierung in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, der zweite Rang allein Ehegatten, die Kinder betreuen und Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer vorbehalten ist (wobei sowohl geschiedene Ehen als auch bestehende Ehen hiervon umfasst sind). (...)
Frage von Michael S. • 25.05.2007
Antwort von Ulrich Kelber SPD • 30.05.2007 (...) So sehr ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüße, so sehr bedaure ich, dass dieses nun dazu führt, dass die geplante Reform des Unterhaltsrecht dadurch nun abermals verzögert wird. Auch ich empfinde es als äußerst ärgerlich, dass die nun wieder entflammte Debatte bei unserem Koalitionspartner offensichtlich nicht dazu führt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu lesen und nunmehr alle betroffenen Partner (egal ob ehemals verheiratet oder nicht) gleichzustellen. (...)