Frage an Jochen Konrad Fromme von Jürgen H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
auf der homepage www.cducsu.de ist eine Pressemitteilung vom 24.05.07 zu finden: "Nach Erfolg bei Opferpension ..." ( http://www.cducsu.de/section__2/subsection__1/id__13867/Meldungen.aspx ). Wenn ich den Text richtig verstanden habe, werden Sie Leiter einer Koaltionsarbeitsgruppe sein, die die Aufgabe hat, abschließende Regelungen für "lösungsbedürftige soziale Fragen" vorzubereiten.
Bitte bedenken Sie , daß es dabei nicht nur um die Bereinigung von SED-Unrecht gehen kann. Ich möchte Ihr Augenmerk auf ein Problem lenken, das zwar auch mit dem Komplex "deutsche Teilung/Wiedervereinigung" zu tun hat, bei dem es sich jedoch um ein Unrecht bundesdeutscher Urheberschaft handelt.
Mit dem Beitritt der DDR war das Rentenreformgesetz 1992 auf die neuen Bundesländer übertragen worden. Zu diesem Zeitpunkt gab es außer den Bürgern der beitretenden DDR auch ehemalige DDR-Bürger, die aber aufgrund von Eingliederungsverfahren längst Bürger der Bundesrepublik geworden waren (DDR-Flüchtlinge). Das RÜG ist ausschließlich für die damals aktuellen Bürger der DDR, die gleichzeitig aktuelle Versicherte der DDR-Sozialversicherungssysteme bzw. Begünstigte der DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssysteme waren, gemacht worden. Die sozialrechtlichen Positionen der in der alten Bundesrepublk eingegliederten ehemaligen DDR-Flüchtlinge waren zu keiner Zeit Gegenstand gesetzgeberischer Bemühungen. Die Vorschriften des RÜG sowie der RÜG-bedingten Ergänzungen im SGB VI sind erlassen worden, um die Bürger der neuen Bundesländer sowie die DDR-Bürger, die die nach dem Mauerfall möglich gewordenen Reisemöglichkeiten für einen Wohnsitzwechsel in die alten Bundesländer genutzt haben, mit bundesrechtsverträglichen Rentenanwartschaften zu versorgen.
Seitens der Rentenversicherer wird jedoch, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, rückwirkend in die Rentenanwartschaften der o.g. ehemaligen DDR-Flüchtlinge eingegriffen, was für die Betroffenen katastrophale Folgen hat.
Ich bitte Sie, sich dieses Themas anzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Projekt „Abgeordnetenwatch“ stellt eine interessante Möglichkeit dar, um den Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu verbessern. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass ich mich an dieser Initiative nicht beteilige.
Mir liegt der persönliche Kontakt zu meinen Mitbürgern besonders am Herzen. Zum direkten Kontakt gehört für mich allerdings auch, dass mir die wesentlichen Daten meines jeweiligen Gegenübers – zumindestens E-Mail-Adresse und Postanschrift– bekannt sind.
Gern können Sie persönlich mit mir Kontakt aufnehmen und mir somit ihre Fragen und Anliegen übermitteln. Sie erreichen mich unter meiner E-Mail-Adresse (jochen-konrad.fromme@bundestag.de ) , per Telefon (030 – 227 77 247) oder per Telefax (030 – 227 76576).
Auf Ihre Anfragen freue ich mich sehr, bin um eine schnelle Antwort bemüht und bedanke mich schon im Vorfeld für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jochen-Konrad Fromme, MdB