Frage von Patrick B. • 26.11.2021
Antwort von Konstantin Kuhle FDP • 07.12.2021
Wir verstehen den Koalitionsvertrag als klare Absage an eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Wir verstehen den Koalitionsvertrag als klare Absage an eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt ein Instrument, das nicht zu unseren Werten passt.
Die Maßnahme ist zudem bis zum 19. März 2022 befristet, sodass eine weitere Überprüfung ebendieser im Lichte der aktuellen Entwicklung sichergestellt wird.
Wenn man einen Test von den nicht Geimpften verlangt, muss es überall Testmöglichkeiten geben, und zwar unentgeltlich. Spätestens bei den Einrichtungen, die die Menschen besuchen wollen.