Ist das noch Verfassungskonform?
Sehr geehrte Frau Helling-Plahr
3G in Bus und Bahn auf dem Land!
Also erst mal Kilometer weit laufen zur Teststelle?
Es gibt Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen. Wird dann Alten, Kranken und Armen ohne Auto das Taxi dort hin bezahlt? Einkaufen, Arzt-und Ämterbesuche nicht mehr machbar?
Ist das nicht eine Benachteiligung armer Menschen ohne Auto gegenüber Betuchteren?
Ist eine solche Regelung noch im Einklang mit der deutschen Verfassung?
Sehr geehrte Frau M.,
haben sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ist aus meiner Sicht verfassungsgemäß, da mit ihr ein legitimer Zweck in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise verfolgt wird.
Die Regelung dient der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und soll den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen sowie die Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Da von Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, ein stark vermindertes Ansteckungsrisiko ausgeht, ist die 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr geeignet, die Ansteckungswahrscheinlichkeit zu reduzieren und leistet somit einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung und zum Schutz des Gesundheitssystems.
Das Tragen von FFP2-Masken und andere Hygiene- und Schutzmaßnahmen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind ebenfalls effektive Mittel zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus, reichen aber vor dem Hintergrund der zum Teil starken Auslastung der eingesetzten Transportmittel und hochansteckender Virusvarianten alleine nicht aus, um als gleich geeignete Mittel beurteilt werden zu können.
Die Testpflicht für Ungeimpfte ist auch angemessen. Dem Lebens- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung kommt ein besonders hoher Stellenwert zu, sodass auch einschneidende Maßnahmen gerechtfertigt werden können. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, ist eine Ausnahmeregelung im Gesetz vorgesehen. Als Ampel-Koalition haben wir auch dafür gesorgt, dass allen Bürgerinnen und Bürgern wieder kostenlose Schnelltests zur Verfügung stehen, sodass eine finanzielle Belastung für Ungeimpfte weitestgehend wegfällt. Die Maßnahme ist zudem bis zum 19. März 2022 befristet, sodass eine weitere Überprüfung ebendieser im Lichte der aktuellen Entwicklung sichergestellt wird.
Menschen, die von einer Impfung absehen, obwohl sie sich gegen COVID-19 impfen lassen können, müssen daher einen etwaigen (vertretbaren) Mehraufwand in Kauf nehmen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr