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Frage von Klemens M. •

Ist die Diätenerhöhung für die Abgeordneten von Rheinlandpfalz rechtens?

Sehr geehrter Herr W.,
in der 28. Sitzung der Wahlperiode 17 vom 24.03.2017 beschlossen alle Abgeordnete gegen die Stimmen der AFD die Änderung des Angeordneten- und Fraktionsgesetzes, was seit diesem Zeitpunkt so bindend ist. In Artikel 1, §5 Absatz 4 ist die Diätenerhöhung erstmals ab dem 1. Januar 2019 an den Verdienstindex des vorangegangenen Kalenderjahres gebunden. Dieser Verdienstindex muss rechtzeitig vom Präsidenten des Statistischen Landesamtes dem Präsidenten des Landtages zu übermitteln werden.
In der aktuellen Diätenerhöhung 2021 kann ich ein Handeln nach diesem Beschluss nicht erkennen und bitte daher um nähere Informationen zur aktuellen Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Klemens Magin

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