Sehr geehrter Herr Falk,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. September 2007.
Sehr geehrter Herr Falk,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. September 2007.
Sehr geehrter Herr Falk,
Sie haben sich mit Ihrer Frage unter anderem am 8. September dieses Jahres an meine Kollegin Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB gewandt.
Ihrer Antwort vom 13. September 2007 ist nichts hinzuzufügen.
(...) Wir haben die parlamentarische Sommerpause dazu genutzt, uns eingehend mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhaltsrecht zu befassen – insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der jetzt anstehenden Reform. Nach unionsinternen Abstimmungsgesprächen werden sich Anfang Oktober die zuständigen Vertreter der Koalitionsfraktionen zu einem weiteren Gespräch treffen. (...)
(...) Vielmehr stellt die Speicherung von Telekommunikationsdaten eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und das organisierte Verbrechen dar. Die Daten eines jeden Bürgers werden zwar gespeichert, sind jedoch nicht abrufbar sofern er keines schwerwiegenden Verbrechens oder terroristischer Handlungen verdächtigt wird. Wie bei allen verdeckten Ermittlungsverfahren muss auch dem Abrufen von Verbindungsdaten ein richterlicher Beschluss vorausgehen, der wiederum nur nach ausführlichen Vorfeldermittlungen gewährt wird. (...)
(...) Leider kann ich Ihre Frage nach dem Datum des Inkrafttretens der Unterhaltsrechtsreform zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. (...) Der weitere Zeitplan hängt davon ab, welche Position die Union in dieser Sache einnimmt. (...)