Frage an Marianne Schieder von Hans-Peter Z. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Schieder,
wie ich gestern dem Magazin Fokus entnehmen konnte, wird das neue Unterhaltsrecht von Abgeordneten der CDU/CSU blockiert.
Ist das richtig, und wenn ja, wer sind diese Damen und Herren?
Man kann sie ruhig einmal mit Namen benennen. da auch getrennte Männer und Frauen Wähler sind.
Viele geschiedene Paare warten seit Monaten auf eine schon lange angekündigte gesetzliche Neuregelung, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in weite Ferne gerückt scheint.
Anscheinend kann sich die CDU/CSU noch immer nicht von ihrem alten Weltbild der Hausfrauen- und Alleinverdienerfamilie trennen.
Können Sie mir sagen, wie weit das Gesetzgebungsverfahren bereits vorangekommen ist? Ich habe gehört, dass vor Januar 2008 nicht mit dem Gesetz zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Zwack
Sehr geehrter Herr Zwack,
vielen Dank für Ihre Mail vom 13.09.07. Leider kann ich Ihre Frage nach dem Datum des Inkrafttretens der Unterhaltsrechtsreform zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Der Hintergrund ist folgender: Nachdem der Regierungsentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts im Oktober 2006 in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen mehrheitlich begrüßt worden war, wurde aus Teilen der Union Widerstand laut. Die Familienpolitiker der Union sahen ihr Familienbild durch die Reform gefährdet. Dies SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der Folge um einen Kompromiss bemüht, um zumindest die beabsichtigte Besserstellung von Kindern zu gewährleisten, womit mittelbar ja auch eine Verbesserung der Situation der nichtehelichen Müttern erreicht worden wäre, wenn der Kompromiss auch hinter dem zurückblieb, was wir ursprünglich wollten.
Kurz vor Abschluss der Beratungen fand unsere Position jedoch Unterstützung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder für verfassungswidrig erklärte. Daraufhin wurde die 2./3. Lesung des Entwurfs abgesagt, um Raum für neue Verhandlungen zu schaffen.
Das Bundesjustizministerium hat inzwischen einen neuen Vorschlag erarbeitet, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Demzufolge sollen nichteheliche Mütter sowohl den Rang als auch die Dauer des Betreuungsunterhalts betreffend wie eheliche Mütter behandelt werden. Dieser Vorschlag findet unsere volle Unterstützung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte zugesagt, bis zum Ende der Sommerpause zu diesem Vorschlag Stellung nehmen. Die Stellungnahme liegt noch nicht vor. Der weitere Zeitplan hängt davon ab, welche Position die Union in dieser Sache einnimmt. Wir hoffen, dass die Union ihre Haltung unter dem Eindruck der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert und dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB