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Michaela Noll
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Frage von Martin F. •

Frage an Michaela Noll von Martin F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau MdB Noll,

ich möchte Sie höflich anfragen als meine vom mir gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mettmann in Sachen Reformvorhaben "Unterhaltsänderungsgesetz". Meines Wissens hat die CDU/CSU nach dem überraschenden Urteil des BverfG vom Mai 2007 sich noch einmal Gedenkzeit erbeten, um den bisherigen "Kauder/Zypries/Struck-Kompromiss" noch einmal durch einen unahängigen Experten überprüfen zu lassen. Ist die parlamentarische Sommerpause genutzt worden, um das für notwendig erachtete Gutachten zwischenzeitlich angefordert worden?

Falls ja,liegt das Gutachten inzwischen vor bzw. welche Frist haben Sie für die Erstellung gesetzt? Wie würde der Zeitplan der parlamentarischen Bearbeitung aussehen? Millionen Menschen warten inständig darauf, daß das alte nunmehr 30-jährige Recht aktualisiert wird; denn so wichtig Maßnahmen wie mehr KiTas und Betreungsgeld zur Erhöhung der Kinderzahl auch sein mögen, so ist der bisher vorliegende Entwurf des Unterhaltsänderungsgesetzes ein wichtiger beitrag, den Mut zum Kind in Deutschland zu erhöhen. Viele Zweitehen können zu Recht das finanzielle Risko von Kindern nicht eingehen
Für Ihre bemühungen vielen Dank im voraus.

MfG

martin falk

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Falk,

vielen Dank für Ihre Mail vom 14. September 2007.

Ich hatte Ihre Anfrage an meine Kollegin Ute Granold, MdB, weitergeleitet, da sie für unsere Bundestagsfraktion die zuständige Berichterstatterin für das Thema Unterhaltsrecht ist.

Von ihr habe ich nun erfahren, dass Sie Ihnen bereits auf die gleichlautende Anfrage geantwortet und Ihnen den aktuellen Sachstand mitgeteilt hat. Darüber hinausgehende Informationen liegen mir nicht vor, insofern verweise ich auf die Antwort meiner Kollegin.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB