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(...) Das Jugendstrafrecht gestattet bereits jetzt Sanktionen wie den „Warnschussarrest“ (Jugendarrest bis zu 4 Wochen), soziale Trainingscamps, die Verhängung von Fahrverboten und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Jugendliche zwischen 18 und 20 Jahren in bestimmten Fällen. Die Jugendgerichte wenden jedoch fast durchgängig Jugendstrafrecht an, da das Jugendstrafrecht den Gerichten ein weitaus differenzierteres und intensiveres Instrumentarium zur Verfügung stellt als das Erwachsenenstrafrecht: Erziehungsmaßregel (bspw. Trainingskurs, Unterstellung unter einen Betreuungshelfer; Einweisung in ein Heim) Zuchtmittel (bspw. (...)
(...) Gegenüber anderen ausländerextremistischen Gruppierungen sind die nationalistischen bei höherer Mitgliederzahl in der Verfolgung ihrer Bestrebungen allerdings deutlich weniger aktiv. Daher bleiben die „Grauen Wölfe“ auch bei einigen Landesverfassungsschutzberichten, im Gegensatz zur ausführlichen Berichterstattung über Aktionen der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen, unberücksichtigt. Eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzämter besteht jedoch durchgehend! (...)
(...) Bereits in den Koalitionsverhandlungen waren diese ein wichtiges Thema. Die SPD hat jedoch verhindert, dass beispielsweise ein volljähriger Straftäter, der ja immerhin die volle Geschäftsfähigkeit hat, zum Wehrdienst einberufen wird, Autofahren darf und sogar Bundestagsabgeordneter werden kann, auch strafrechtlich wie ein Erwachsener zu behandeln ist und nicht wie der 14-jährige Ladendieb. Neben vielen sozialen Maßnahmen auf der einen Seite, die die Integration auffälliger Jugendlicher in unserem Staate fördern, muss der Staat aber auf der anderen Seite, klare und auch wirklich wirksame Regeln aufstellen. (...)
(...) Wir gehen davon aus, dass dieser Umstand bei der Besoldungsrunde 2008 Berücksichtigung finden wird. Eine Einflussnahme der Politik auf konkrete Tarifverhandlungen halten wir jedoch vor dem Hintergrund der zu achtenden Tarifautonomie für verfehlt. Die Verhandlungen sind zunächst Sache der Tarifpartner im öffentlichen Dienst. (...)