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Peter Struck
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Frage von Heiko F. •

Frage an Peter Struck von Heiko F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Struck!

Ich bin bald Rentner und möchte vor kriminellen Ausländern sicher sein. Was haben Sie selber für ein Konzept im Angesicht dieses vor Kameras entstandenen Überfalls in München.
Roland Koch und die ganze CDU zu beschimpfen (Die können mich mal) reicht mir persönlich für die Bewältigung des Problems nicht aus. Sie sind immerhin Fraktionsvorsitzender, und da erwarte ich eigentlich mehr.

Mit freundlöichen Grüssen
Heiko Fresemann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fresemann,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Die SPD ist der Auffassung, dass sowohl deutsche als auch ausländische Gewalttäter schnell verurteilt werden sollen. Dazu sind allerdings eine gut ausgestattete Polizei und ein leistungsfähiges Justizwesen notwendig. Für beides sind die Länder zuständig. Wenn die ehemalige hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch seit 2003 1200 Stellen bei der Polizei und 130 Stellen bei Richtern und Staatsanwälten abgebaut hat, ist sie dafür verantwortlich, wenn Straftäter nicht ermittelt oder sofort verurteilt werden können.

Das Jugendstrafrecht gestattet bereits jetzt Sanktionen wie den „Warnschussarrest“ (Jugendarrest bis zu 4 Wochen), soziale Trainingscamps, die Verhängung von Fahrverboten und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Jugendliche zwischen 18 und 20 Jahren in bestimmten Fällen. Die Jugendgerichte wenden jedoch fast durchgängig Jugendstrafrecht an, da das Jugendstrafrecht den Gerichten ein weitaus differenzierteres und intensiveres Instrumentarium zur Verfügung stellt als das Erwachsenenstrafrecht: Erziehungsmaßregel (bspw. Trainingskurs, Unterstellung unter einen Betreuungshelfer; Einweisung in ein Heim) Zuchtmittel (bspw. Jugendarrest; Arbeitsleistungen, Wiedergutmachung des Schadens) und Jugendstrafe (6 Monate bis 10 Jahre). Im Erwachsenenstrafrecht gibt es nur Freiheits- und Geldstrafen.

Bereits jetzt genießen ausländische Heranwachsende, die wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind, keinen besonderen Ausweisungs­schutz und können abgeschoben werden. Diese Fakten belegen, dass kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit in den Ländern vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Struck