Frage an Sebastian Edathy von Carmen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bitte erklären würden, warum die grauen Wölfe in Deutschland nicht verboten werden. Rassismus wird in Deutschland leider nur einseitig bekämpft und den anderen übersieht man gerne mal!
Berlin, den 17.01.2008
Sehr geehrte Frau Schnapka,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Januar 2008 zum Thema „Graue Wölfe“.
Die 1978 in Frankfurt/Main gegründete „Föderation der türkisch-demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V.“ oder „Deutsche Türk-Föderation“ (ADÜTDF/ATF) mit etwa 8.000 Mitgliedern in Deutschland, deren Symbol der „Graue Wolf" ist, unterstützt bundesweit die politischen Ziele der türkischen „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP), die sich für eine nationalistische Ausrichtung der türkischen Gesellschaft einsetzt.
Ideologische Richtschnur dieser Gruppierungen ist ein übersteigertes Nationalbewusstsein, das die Nation sowohl politisch-territorial als auch ethnisch-kulturell als höchsten Wert ansieht. Der Wert des Menschen bemisst sich für den Nationalisten aus der Zugehörigkeit zur eigenen Nation beziehungsweise Ethnie. Die Verschiedenartigkeit der Menschen wird als Verschiedenwertigkeit verstanden.
Eine derartige ideologische Orientierung ist unvereinbar mit den Menschenrechten und verstößt gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Gegenüber anderen ausländerextremistischen Gruppierungen sind die nationalistischen bei höherer Mitgliederzahl in der Verfolgung ihrer Bestrebungen allerdings deutlich weniger aktiv. Daher bleiben die „Grauen Wölfe“ auch bei einigen Landesverfassungsschutzberichten, im Gegensatz zur ausführlichen Berichterstattung über Aktionen der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen, unberücksichtigt. Eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzämter besteht jedoch durchgehend!
Ein Verbot der Organisation ist derzeit schwer zu erreichen - Grund dafür ist ist geringe Aktivität. Man bemüht sich zudem in der Öffentlichkeit zumeist um eine gemäßigte Sprache, so dass Beweisschwierigkeiten einem Verbot entgegenstünden. Sollte sich diese Situation wesentlich ändern, käme ein Verbot in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB