(...) Die zuständigen Ministerien haben aber z.B. bei der Frage der Online-Durchsuchung bestimmte Berufsgruppen aus der gesetzlichen Regelung herausgenommen, insoweit haben Grundsätze des Rechtsstaats bei den Beratungen des BKA-Gesetzes an jeder Stelle eine große Rolle gespielt. Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch bedenken, dass die terroristischen Bedrohungen eine völlig neuartige Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat bedeuten und in einem nicht gekannten Umfang die Mensche in unserem Land bedrohen. Wir als politisch Verantwortliche müssen in unserer Rechtsgüterabwägung auch die Schutzpflichten gegenüber diesen Bürgern einbeziehen. (...)
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(...) Nach der Vorschrift ist der Betroffene bei einer Befragung grundsätzlich zur Verweigerung der Auskunft berechtigt, wenn die Voraussetzungen der §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung vorliegen. Dies ist also insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene ein Zeugnisverweigerungsrecht als Berufsgeheimnisträger hat oder mit der Aussage sich selbst oder einen Angehörigen wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit belasten würde. Diese Privilegierungen gelten jedoch dann nicht, wenn die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist, wenn also besonders schwere Gefahren für die öffentliche Sicherheit drohen. (...)
(...) ich werde mich in den kommenden Monaten sehr intensiv mit der BKA-Novelle befassen. Die Frage, ob ich zustimme, stellt sich gegenwärtig nicht. (...)
(...) Es wird über viele wichtige Details zu reden sein. Sie können aber sicher sein, daß wir das modernste und rechtstaatlichste deutsche Polizeigesetz schaffen werden. Da meine Meinungsbildung erst begonnen hat, beteilige ich mich nicht an einer öffentlichen Debatte über Details des Entwurfs. (...)
(...) Und Cannabis ist in Deutschland verboten. Sofern unter Cannabiswirkung am Straßenverkehr teilgenommen wird, werden zusätzlich Risiken für andere Verkehrsteilnehmende eingegangen. Wenn schon nicht aus eigenem gesundheitlichem Interesse der Cannabiskonsum eingestellt wird, dann sollte er spätestens bei einer möglichen Fremdgefährdung wie im Straßenverkehr tabu sein. (...)
(...) Wie ich in meiner Antwort an Herrn Schuster vom 11. April 2008 geschrieben habe, beruhen meine Angaben zum möglichen Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) auf eigenen Einschätzungen. Sichere Erkenntnisse liegen mir aufgrund laufender Abstimmungsgespräche zwischen den Fraktionen nicht vor, insofern kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben. (...)