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Frage von Tim M. •

Frage an Reinhard Grindel von Tim M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

mit Entsetzen habe ich den Entwurf des Ermächtigungsgesetzes für das BKA gelesen. In diesem großartigen Stück rechtsstaatlicher Gesetze finde ich unter §20c Abs. 3 folgenden Text:

"Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen ist der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist."

Soll heißen: Das BKA darf mich dazu zwingen, mich selbst zu belasten. Nebenbei wird auch noch das Berufsgeheimnis von etlichen Berufen aufgehoben und auch engste Verwandte müssen belastet werden. Eine Kapitulation des Rechtsstaates.

Ihr Kollege Wiefelspütz wird nicht müde zu betonen, dass die Bundesrepublik Deutschland der am besten funktionierende Rechtsstaat der Welt ist. Ich hoffe, wir sind uns einig, wenn wir sagen, dass sich daran auch nichts ändern sollte. Falls dem so sei, dürften sie diesem Gesetz nicht zustimmen.

Herr Grindel - werden Sie diesem Gesetz in seiner jetzigen Form (speziell §20c) zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Tim Mutscher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mutscher,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.04.2008.

Der Gesetzentwurf befindet sich in der Abstimmung mit den Ländern. Die Beratungen im Bundestag erfolgen danach. Insoweit kann ich Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

Die zuständigen Ministerien haben aber z.B. bei der Frage der Online-Durchsuchung bestimmte Berufsgruppen aus der gesetzlichen Regelung herausgenommen, insoweit haben Grundsätze des Rechtsstaats bei den Beratungen des BKA-Gesetzes an jeder Stelle eine große Rolle gespielt. Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch bedenken, dass die terroristischen Bedrohungen eine völlig neuartige Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat bedeuten und in einem nicht gekannten Umfang die Mensche in unserem Land bedrohen. Wir als politisch Verantwortliche müssen in unserer Rechtsgüterabwägung auch die Schutzpflichten gegenüber diesen Bürgern einbeziehen. Insoweit gehe ich davon aus, dass sämtliche Vorschriften des BKA-Gesetzes dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB