Frage an Sebastian Edathy von Barbara L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
auf eine Frage zum Stand des DNeuG haben Sie am 11.04.2008 geantwortet, dass mit einem Inkrafttreten des Gesetzes möglicherweise nicht vor August dieses Jahres zu rechnen sei. Können Sie dies mittlerweile dahin konkretisieren, ob mit einem Inkrafttreten noch vor dem 1. Juli zu rechnen ist? Dies wäre ein sehr wichtiger Stichtag für mich, da ich nach altem Recht eine Vorruhestandsregelung zu diesem Termin anstrebe. Für eine baldige Beantwortung bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Lang
Sehr geehrte Frau Lang,
vielen Dank für Ihre Frage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 21. April 2008.
Wie ich in meiner Antwort an Herrn Schuster vom 11. April 2008 geschrieben habe, beruhen meine Angaben zum möglichen Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) auf eigenen Einschätzungen. Sichere Erkenntnisse liegen mir aufgrund laufender Abstimmungsgespräche zwischen den Fraktionen nicht vor, insofern kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.
Sie sollten erwägen, sich direkt an die Berichterstatter/innen der fünf Fraktionen für das DNeuG zu wenden. Es sind dies die Bundestagsabgeordneten Göbel bzw. Binninger (CDU/CSU), Ehrmann (SPD), Stadler (FDP), Pau (Linke) und Stokar (Bündnis 90/Die Grünen).
"Berichterstatter" heißt, dass diese Bundestagskolleginnen und -kollegen seitens ihrer jeweiligen Fraktionen mit der konkreten Bearbeitung des Gesetzentwurfes federführend beauftragt wurden.
Ein Inkrafttreten des Gesetzespakets vor dem 1. Juli 2008 halte ich selbst für eher unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB