![Daniel Gerber Dr. Daniel Gerber Profilbild](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/1024-889.jpg?itok=QM_ucOk0)
Bezüglich meiner Entscheidungen zur Coronapandemie halte ich mich an die Stellungnahmen des Expertenrates der Bundesregierung.
Bezüglich meiner Entscheidungen zur Coronapandemie halte ich mich an die Stellungnahmen des Expertenrates der Bundesregierung.
Zentrales Kriterium für die Beendigung der bewährten Corona-Schutzmaßnahmen muss die Belastungssituation des Gesundheitssystems sein.
Eine Aufhebung aller Einschränkungen ist aus meiner Sicht geboten, sobald die dauerhafte Aufhebung keine signifikante Belastung des Gesundheitssystems mehr erwarten lässt.
Ich bedauere, dass Sie keine guten Erfahrungen mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gemacht haben.
Ein Gericht kann die Durchsetzung einer Entscheidung nur dann ablehnen, sofern es mit einem früheren Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Beklagten zu ein und demselben Fall unvereinbar ist.