Welche Bedingungen müssten erfüllt sein, dass die Corona-Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben werden?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
die Corona-Pandemie ist für mich vorbei, wenn die in diesem Zusammenhang eingeführten Pflichten, z. B. Masken- und Testpflicht, ggf. Impfpflicht, aufgehoben werden und die Einschränkungen, z. B. bei Veranstaltungen oder Versammlungen, aufgehoben werden.
Welche Bedingungen müssten für Sie erfüllt sein, damit Sie im Bundestag für das Ende der Corona-Maßnahmen stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Levin P.
Sehr geehrter P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Rahmenbedingungen der Corona-Schutzmaßnahmen werden in der Ministerpräsidentenkonferenz verhandelt. Die Corona-Schutzverordnungen werden vom Kabinett der Landesregierung verabschiedet. Der Bundestag hat somit, nach der im Vorjahr erfolgten Aufhebung der epidemischen Notlage, keinen direkten Einfluss auf die jeweils aktuellen Maßnahmen, die von Ihnen angesprochen wurden.
Da Sie jedoch nach meiner persönlichen Einschätzung für ein mögliches Ende der Corona-Schutzmaßnahmen gefragt haben, möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Zentrales Kriterium für die Beendigung der bewährten Corona-Schutzmaßnahmen muss die Belastungssituation des Gesundheitssystems sein. Erst wenn der reguläre Betrieb in der Krankenversorgung wieder zuverlässig und langfristig gewährleistet werden kann, können die letzten Schutzmaßnahmen, z.B. die äußerst wirkungsvolle Maskenpflicht, beendet werden. Bei einer entsprechenden Entwicklung des Infektionsgeschehens braucht es jedoch eine verbindliche Perspektive für die Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen und die Ermöglichung von Großveranstaltungen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Herrmann, MdB