Wann werden die Corona-Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben?
Sehr geehrter Herr Gerber,
die Corona-Pandemie ist für mich vorbei, wenn die in diesem Zusammenhang eingeführten Pflichten, z. B. Masken- und Testpflicht, und Einschränkungen, z. B. bei Veranstaltungen oder Versammlungen, aufgehoben werden.
Welche Kriterien müssten für Sie erfüllt sein, damit Sie im Landtag für das Ende der Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen stimmen würden? Wenn die Staatsregierung auf das Fortbestehen der Sächsischen Corona-Schutz/Notfall-Verordnung bestehen würde, würden Sie in diesem Fall trotzdem im Landtag ihre Aufhebung beschließen?
Mit freundlichen Grüßen
Levin P.
Sehr geehrter Herr P.,
die Bundesregierung hat zwischenzeitlich einen Fahrplan für ein schrittweises Ende der Maßnahmen beschlossen. Aktuell wird über die Verlängerung bestimmter Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz auch über den 20. März hinaus diskutiert. Diese könnten dann wiederum auch Eingang in eine sächsische Verordnung finden.
Wichtig ist, dass diesmal die erforderliche Vorbereitung auf wieder steigende Fallzahlen im Herbst erfolgt. Maskenpflicht und Abstandsregeln sollten bis zu einem deutlichen Absinken der Fallzahlen auf ein wirklich niedriges Niveau weiterhin bestehen bleiben bzw. beim erneuten Ansteigen von den Ländern sofort wieder angeordnet werden können.
Kriterien für ein Aufheben der sonstigen Maßnahmen sind für mich die Gewährleistung der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung, nicht nur bezüglich Corona, sondern auch für sonstige Erkrankungen und Eingriffe. Hier muss das gesamte Gesundheitssystem betrachtet werden. Die Krankenhausbelastung darf nicht zu hoch sein; hierfür gelten in Sachsen Schwellenwerte.
Zudem halte ich mich in meiner Einschätzung an die Stellungnahmen des Expertenrates der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Gerber