(...) Die bisherige Rechtslage hatte dieses nicht vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer – ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr – mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen. Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. (...)
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(...) Nach Auskunft der Bundesregierung stammen zudem lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen. (...)
(...) Die Argumente der vielen Sportschützen sind mir bekannt. Ich bin mir durchaus bewusst, dass es durch die Änderungen im Waffenrecht zu einer Erschwerung bei den Sportschützen kommen wird. In der Abwägung zum Recht der Menschen auf ein sicheres Leben in unserem Land, komme ich aber zu dem Schluss, dass diese Erschwerungen zumutbar sind. (...)
(...) Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem tragen wir Bedenken aus der Internet-Community Rechnung, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. (...)
(...) Grundsätzlich möchte ich anmerken: Im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden allein gerichtliche Entscheidungen vollstreckt, und etwas anderes ist in einem Rechtsstaat auch nicht möglich. Die Frage hinsichtlich einer Zwangsvollstreckung, die ein Privater, wie z.B. ein Rechtsanwalt, anordnen können soll, stellt sich daher in unserer Rechtsordnung nicht. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Entgegen ursprünglicher Absichten sollen Paintball und ähnliche Spiele vorerst nicht gesetzlich verboten werden. Das hätte ich angesichts der bisherigen Erkenntnisse auch für überzogen gehalten. (...)