(...) Was die Frage nach der Wahlbeteiligung angeht, so kann ich Ihnen die Gründe für Wahlenthaltungen nicht alle benennen, gar bewerten. Den Schluss, dass Wahlenthaltung ausschließlich in Ablehnung der herrschenden Politik zu suchen ist, ziehe ich jedoch nicht. In der ältesten Demokratien unseres Planeten gibt es regelmäßig - aus deutschen Sicht - katastrophal niedrige Wahlbeteiligungen, trotzdem zweifelt niemand an der Legitimation des amerikanischen Präsidenten. (...)
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(...) Die zuständige Staatsanwaltschaft wird vermutlich davon ausgehen, daß Körperverletzungen konkret nicht nachweisbar sind. Aber das kann ich nur vermuten, weil mir dazu keine Informationen vorliegen. (...)
(...) Eine private Anzeige wegen Körperverletzung kann jedenfalls nur stellen, wer nachweislich selbst geschädigt wurde. Dieser Nachweis ist schwierig zu führen, insbesondere da auch das Bundesinstitut für Risikobewertung die aktuellen Dioxinbelastungen nicht für akut gesundheitsgefährdend hält. Ein Betrug (Verwendung unzulässiger Stoffe im Futter) hingegen ist labortechnisch eindeutig nachweisbar. (...)
(...) Der Straftatbestand der Körperverletzung kann nur dann verfolgt werden, wenn er eindeutig erfüllt wurde. Das bedeutet, dass ein Verbraucher zweifelsfrei aufgrund der Weitergabe von dioxinbelastetem Tierfett gesundheitliche Schäden erlitten hat. Dieser Nachweis lässt sich jedoch nur sehr schwer erbringen, da die Krankheitsbilder in Folge einer Dioxinvergiftung meist recht allgemeiner Natur sind (bspw. (...)
(...) Die FDP plädiert als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal für eine Zertifizierung der Futtermittelherstellung. Man muss jederzeit zurückverfolgen können, dass die jeweiligen Zutaten sauber seien. (...)