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Norbert Geis
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Frage von Johann E. •

Frage an Norbert Geis von Johann E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

soeben muß ich im Radio hören, dass im aktuellen Dioxinskandal wegen Betrugs ermittelt wird.
Können Sie mir bitte erklären, warum hier nicht wegen Gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird?
Für eine fundierte Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Erler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Erler,

da Sie mich nicht persönlich angeschrieben haben, hatte Ihre Anfrage für mich keine Priorität. Dennoch ein paar kurze Anmerkungen.
Der Straftatbestand der Körperverletzung kann nur dann verfolgt werden, wenn er eindeutig erfüllt wurde. Das bedeutet, dass ein Verbraucher zweifelsfrei aufgrund der Weitergabe von dioxinbelastetem Tierfett gesundheitliche Schäden erlitten hat. Dieser Nachweis lässt sich jedoch nur sehr schwer erbringen, da die Krankheitsbilder in Folge einer Dioxinvergiftung meist recht allgemeiner Natur sind (bspw. Immunschwäche oder Akne) und sich deshalb andere Ursachen nur sehr schwer ausschließen lassen. Zudem unterliegen alle an der Nahrungsmittelproduktion beteiligten Betriebe und Kontrollbehörden speziellen Aufsichtspflichten. Diese Akteursvielfalt erschwert den Nachweis der Verantwortlichkeit.
Da das deutsche Lebensmittelrecht in großen Teilen europäisiert wurde, gestaltet sich die Strafverfolgung der Staatsanwaltschaft nicht ganz einfach. Den Verantwortlichen drohen jedoch nach §58 und §59 (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) bis zu drei, im Falle eines besonders schweren Verstoßes sogar fünf Jahre Haft.
Die Bundesregierung hat in Folge des Dioxin-Skandals die Vorschriften für die Futtermittelhersteller verschärft und richtet ein Dioxin-Frühwarnsystem ein.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis MdB