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Frage von Tobias S. •

Frage an Ruprecht Polenz von Tobias S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Polenz,

nicht zuletzt aufgrund einer persönlichen Betroffenheit möchte ich Sie gern auf das Phänomen der mißbräuchlichen Anwendung der Abmahnung durch so genannte "Abmahn-Anwälte" aufmerksam machen.
Dabei werden vermeintliche Verstöße beispielsweise gegen das Urheberrecht oder bei Pflichtangaben im Website-Impressum mittels Serienbriefen aus Textbausteinen massenhaft und gewerbsmäßig abgemahnt. Den Beschuldigten wird i.d.R. die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Übernahme erheblicher finanzieller Forderungen abverlangt. In der Unterlassungserklärung ist zudem oft genug ein juristisch verklausuliertes Schuldeingeständnis enthalten, das der juristische Laie gar nicht als solches erkennen kann.

Die Politik hat immerhin 2008 einen - leider unzureichenden - Versuch unternommen, mittels § 97a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) für Marginalverstöße eine Kostendeckelung einzuführen. Das OLG Köln hat etwa im einmaligen Zugänglichmachen eines Musikalbums in einer Tauschbörse - also ohne jede Gewinnabsicht für den Anbieter - bereits ein besonders verwerfliches gewerbliches(!) Ausmaß erkannt (OLG Köln, 9.2.2009, Az. 6 W 182/08 - ich habe gerade das Vergnügen, aus einer Abmahnung zu zitieren). Wie vermutlich viele Opfer besitze ich nicht das Hintergrundwissen, die technische oder juristische Basis eines solchen Vorwurfs nachzuvollziehen.
Die Wurzel des Abmahn-Mißbrauchs ist in meinen Augen die Möglichkeit, die willkürlich gewählten Kosten einer Abmahnung nicht zunächst einmal dem Mahnenden, sondern direkt dem Abmahnungsopfer aufs Auge zu drücken. Bei einer Serie von einigen tausend Abmahnungen werden sich stets genügend nicht juristisch beratene Opfer finden, um mit dieser Masche Profit zu erzielen.

Bitte beantworten Sie mir daher folgende Frage: haben Sie bzw. Ihre Fraktion die Absicht, sich in Zukunft mit Maßnahmen gegen gewerbsmäßige Massenabmahnungen zu beschäftigen? Welche Maßnahmen erscheinen Ihnen dazu geeignet?

Mit freundlichem Gruß

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Antwort ausstehend von Ruprecht Polenz
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