(...) von der Forderung der Linken, Vorteilsannahme in Form von Einladungen zu Sport und Kultur zu verbieten, halte ich nichts. (...)
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(...) In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. (...)
(...) Während SPD, Grüne und Linke polemisieren, hat die CDU schon vor 19 Jahren gehandelt! Es war die Regierung Kohl, die 1994 Abgeordnetenbestechung als eigenen Straftatbestand eingeführt hat. Gleichwohl ist der Anspruch, wie wir sicherstellen, dass Bestechung und Korruption bekämpft werden, wichtig - auch bei Abgeordneten. (...)
(...) ich und meine Fraktion haben sich der Stimme enthalten, weil uns der Antrag der SPD zur Abgeordnetenbestechung nicht weit genug ging. (Im übrigen: „Vermasselt“ hat es die ablehnende Haltung der Koalitionsfraktionen.) DIE LINKE setzt sich für die Offenlegung aller Nebentätigkeiten, Nebeneinkünften und Lobby-Kontakten ein. Dazu haben wir bereits im April 2010 einen Gesetzesentwurf Bt-Drs. (...)
(...) Ihre Frage ist eine Unterstellung, die ich zurückweise. Abgeordnetenbestechung ist ein Straftatbestand und sie wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufs schärfste verurteilt. (...)
(...) Die Tätigkeiten von Abgeordneten und Beamten unterscheiden sich grundlegend. Während Amtsträger Gesetze anwenden, Weisungen unterworfen sind, als Entscheidungsträger ersetzbar und zur Unparteilichkeit verpflichtet sind, müssen sich Abgeordnete ihrem Gewissen und den Bürgern gegenüber verantworten. Parteilichkeit ist somit Teil ihres parlamentarischen Wirkens und ihrer politischen Arbeit, wobei zwangsläufig Bürger und Interessengruppen versuchen, Einfluss auf Abgeordnete auszuüben. (...)