Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Kerstin Müller
Antwort von Kerstin Müller
Bündnis 90/Die Grünen
• 14.02.2007

(...) Es geht dem Bauherr Ditib um einen repräsentativen Moschee-Neubau mit den religiösen islamischen Symbolen Kuppel und Minarett: Eigentlich eine Selbstverständlichkeit in Deutschland, wo die freie Religionsausübung im Grundgesetz festgeschrieben ist. Genau dies scheint aber einigen alteingesessenen Ehrenfeldern nicht zu gefallen. (...)

Frage von Wilfried P. • 07.02.2007
Portrait von Lale Akgün
Antwort von Lale Akgün
SPD
• 08.02.2007

(...) Eine "Volksbefragung" über die Frage, ob eine Religionsgemeinschaft diesem grundgesetzlich verbrieften Recht nachkommen darf, ist in diesem Zusammenhang nicht angebracht und auch bisher bei keinem Neubau einer Kirche oder Moschee erfolgt. (...)

Portrait von Martin Dörmann
Antwort von Martin Dörmann
SPD
• 07.03.2007

(...) Nach deutschem Baurecht sind Anlagen und Einrichtungen für kulturelle, religiöse, soziale und gesundheitliche Zwecke in fast allen Gebieten der Stadt zulässig. Das heißt, dort wo z.B. eine christliche Religionsgemeinschaft eine Kirche errichten könnte, kann auch eine Moschee entstehen. Je nach Größe der Einrichtung muss die entsprechende Verkehrsinfrastruktur, im wesentlichen Parkplätze, nachgewiesen werden. (...)

Portrait von Ursula Heinen-Esser
Antwort von Ursula Heinen-Esser
CDU
• 14.02.2007

(...) Die CDU Köln unterstützt den Bau der Moschee, da dies nicht nur ein Gewinn für die islamischen Mitbürger ist, sondern die gesamte Stadt von dieser Einrichtung profitiert. Klar ist aber, dass der Ruf des Muezzins in der Öffentlichkeit nicht wahrnehmbar sein wird. (...)

Frage von Wilfried P. • 07.02.2007
Portrait von Volker Beck
Antwort von Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
• 07.02.2007

(...) Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren können Anwohner jedoch innerhalb einer bestimmten Frist Einwände geltend machen und Einspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung einlegen. Im übrigen folgt aus der im Grundgesetz verankerten kollektiven Glaubensfreiheit, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft selbstverständlich das Recht hat, sich in Räumlichkeiten (sei es Gebetshäusern, Kirchen oder Moscheen) zu versammeln und dort die Religion auszuüben.

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