Frage an Volker Beck von Wilfried P. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Beck,
Warum eigentlich wird in Köln eine Großmoschee gebaut, ohne eine Volksbefragung durchzuführen?
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben (auch religiösen) richtet sich in Deutschland nach Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, insbesondere muss sich ein Bauvorhaben in den ggf. vorhandenen Bebauungsplan einfügen können. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren können Anwohner jedoch innerhalb einer bestimmten Frist Einwände geltend machen und Einspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung einlegen. Im übrigen folgt aus der im Grundgesetz verankerten kollektiven Glaubensfreiheit, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft selbstverständlich das Recht hat, sich in Räumlichkeiten (sei es Gebetshäusern, Kirchen oder Moscheen) zu versammeln und dort die Religion auszuüben.