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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Wilfried P. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Wilfried P. bezüglich Kultur

Sehr verehrte Frau Heinen,

warum eigentlich wird in Köln eine Großmoschee gebaut, ohne eine Volksbefragung durchzuführen?

W. Pichlkostner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pichelkostner,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Februar 2007. Auch wenn Ihre Frage nicht in den Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages fällt, möchte ich gerne mit Verweis auf das Baurecht antworten:

Zunächst einmal ist der Eigentümer eines Grundstücks für die Bebauung allein verantwortlich, sofern sein Bauvorhaben den Rahmenvorgaben entspricht. Dies wird in dem Bauantrag durch die Kommune geprüft.

Das von Ihnen angesprochenen Bauvorhaben der repräsentativen Moschee fällt aber durch die geplanten Minarette aus den Rahmenvorgaben hinaus, daher hatte die Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren die Möglichkeit zu dem Bauverfahren Stellung zu nehmen. Rechtliche Regelungen erklären an dieser Stelle eine Volksbefragung für unzulässig, da das Planungsverfahren in jeder Hinsicht transparent ist und die Beteiligung der Bürger möglich ist. Die in der öffentlichen Anhörung vorgebrachten Argumente für oder gegen das Bauvorhaben werden dann dem Rat der Stadt vorgelegt, der in der Abwägung aller Argumente eine Entscheidung trifft.

Die CDU Köln unterstützt den Bau der Moschee, da dies nicht nur ein Gewinn für die islamischen Mitbürger ist, sondern die gesamte Stadt von dieser Einrichtung profitiert. Klar ist aber, dass der Ruf des Muezzins in der Öffentlichkeit nicht wahrnehmbar sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen