(...) selbstverständlich kann man auch zu der von Ihnen vertreten Auffassung kommen. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass der bewusste Verzicht auf einen Fernseher zulässig ist (man kann sich auch über Tageszeitungen sehr gut informieren und das gesparte Geld dafür ausgeben) und die Rundfunkgebühren dazu beitragen, dass die Sender zum einen einen erhöhten Rechtfertigungsdruck für ihre Kosten haben und zum anderen die Politik - etwa bei Steuerausfällen - nicht beliebig die finanzielle Ausstattung der Sender absenken kann. Diese Argumente sprechen aus meiner Sicht für eine Beibehaltung des bestehenden Modells. (...)
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(...) Ich finde es durchaus gerecht, dass diejenigen, die keinen Fernseher haben wollen, auch keine Gebühren zahlen müssen. Und ich finde es auch gut, dass es durch das Verfahren der Gebührenfestlegung einen Begründungs- und Rechtfertigungszwang für die Rundfunkanstalten gibt. Dies würde entfallen, wenn die Rundfunkanstalten aus dem "großen" Steuertopf bezahlt würden. (...)
(...) Gerne beantworte ich Ihre Frage zum Thema Urheberrecht. Das Herunterladen einer Musikdatei aus dem Internet und anschließende Brennen auf CD ist legal, wenn die Musikdatei legal heruntergeladen wurde. Mit dem Kauf eines Musiktitels bei einem Musikportal erwerben Sie klar geregelte Nutzungsrechte. (...)
(...) Ganz klar: das duale System, das Nebeneinander von Öffentlich-Rechtlichen und Privaten Rundfunk- und Fernsehveranstaltern, hat sich bewährt. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk bedarf einer umfassenden Reform. (...)
(...) Dementsprechend sind Diskussionen um § 218 StGB und die Frage, ob eine Verschärfung des Strafrechts hier überhaupt zielführend wäre, müßig. Nach unserer Überzeugung hilft alles, was Eltern in der Betreuung und Versorgung von Kindern unterstützt, um eine Entscheidung für ein ungeborenes Kind zu ermöglichen und eine Abtreibung zu verhindern. (...)
(...) 1. Die deutsche Medienaufsicht-das gilt für alle Bundesländer- muss noch genauer prüfen, ob die Transparenzregeln und Bestimmungen von den Sendern eingehalten werden. (...)