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Dorothee Bär
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Frage von Thomas D. •

Frage an Dorothee Bär von Thomas D. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Bär,
In Ihrer Antwort an Herrn G. vom 4.9. schreiben Sie:

"Auch beim Mitschneiden von Musik im Radio werden die Rechte des Urhebers gewahrt. Denn beim Kauf von Speichermedien, die zum Kopieren von Musik geeignet sind – also z.B. Musikkassetten oder auch CDs und USB-Sticks – wird eine Pauschalabgabe an die GEMA weitergeleitet, die anteilig an die Urheber ausgeschüttet wird. Sie bezahlen also auch für das Mitschneiden von Musik im Radio einen Minimalbetrag an die Urheber."

Mit anderen Worten: Wenn ich CDs (vermutlich sind Rohlinge gemeint) kaufe, geht ein Teil des Kaufpreises an die GEMA, um Urheber für das Kopieren von Musik aus dem Radio zu entschädigen. Abgesehen davon, dass ich diese Abgabe auch zahlen muss, wenn ich ledigliche meine eigenen Daten, Bilder o.ä. darauf schreibe, lässt Ihre Antwort darauf schliessen, dass die folgende Vorgehensweise legal ist:

Herunterladen einer Musikdatei aus dem Internet, Brennen/Kopieren auf einen Datenträger, für den eine GEMA-Abgabe bezahlt wurde und anschliessendes Entfernen der Musikdatei von der Festplatte.

Können Sie das bestätigen, bzw. ggf. Erläutern worin da der Unterschied zum Mitschneiden aus dem Radio besteht?

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Thomas Demmer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrt Herr Dr. Demmer,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Gerne beantworte ich Ihre Frage zum Thema Urheberrecht. Das Herunterladen einer Musikdatei aus dem Internet und anschließende Brennen auf CD ist legal, wenn die Musikdatei legal heruntergeladen wurde. Mit dem Kauf eines Musiktitels bei einem Musikportal erwerben Sie klar geregelte Nutzungsrechte. Sie haben das Recht, das Musikstück abzuspielen, zu brennen und auf MP3-Player zu kopieren. Laden Sie die Datei illegal herunter, ist folglich das Brennen, Kopieren und Abspielen ebenfalls illegal.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dorothee Bär

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