Frage an Robert Heinemann von Andreas K. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Heinemann,
ich danke Ihnen für Ihre zügige Antwort, mit der ich mich aber nicht ganz zufrieden geben möchte.
Heutzutage hat jeder Deutsche ein fast schon juristischen Anspruch auf einen Fernseher und Radio. Dies wird damit - aus meiner Sicht auch richtig - begründet, dass jeder Bürger die Pflicht hat, sich zu informieren. Er muss die Möglichkeit haben, sich zu informieren. Der Fernseher darf beispielsweise grundsätzlich nicht gepfändet werden und vom Sozialamt zur Verfügung gestellt werden.
Die Existenz der Rundfunkanstalten ergibt sich ja nicht daraus, dass wir eine GEZ haben. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ist es ja nicht Gebühren einzutragen, sondern die Bürger über die Geschehnisse im Land parteineutral und dezentral zu informieren, damit es zu einer funktionierenden Demokratie kommt. Wir haben an dieser Stelle also eine demokratietheoretische Begründung für die Existenz der Rundfunkanstalten. Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen ist die Förderung des Gemeinwohls, und nicht die Eintreibung von Gebühren - ich glaube, dies muss man Unterscheiden können!
Wäre es aus dieser Sicht und der Perspektiver sozialer Ausgeglichenheit (nicht ohne Grund zahlt jeder Deutsche Steuern und zwar im Maße dessen, wie es seine Leistung vermag) nicht notwendig, die GEZ abzuschaffen und über Steuern zu finanzieren? Man könnte ja auch damit Bürokratiekosten senken...
Schöne Grüße
A. Kegel
Sehr geehrter Herr Kegel,
selbstverständlich kann man auch zu der von Ihnen vertreten Auffassung kommen. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass der bewusste Verzicht auf einen Fernseher zulässig ist (man kann sich auch über Tageszeitungen sehr gut informieren und das gesparte Geld dafür ausgeben) und die Rundfunkgebühren dazu beitragen, dass die Sender zum einen einen erhöhten Rechtfertigungsdruck für ihre Kosten haben und zum anderen die Politik - etwa bei Steuerausfällen - nicht beliebig die finanzielle Ausstattung der Sender absenken kann. Diese Argumente sprechen aus meiner Sicht für eine Beibehaltung des bestehenden Modells.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Heinemann, MdHB
Verfassungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion