Sehr geehrte Frau Heinlein,
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Sehr geehrte Frau Heinlein,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. November.
(...) Die rechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut bemisst sich nach dem Recht des Herkunftsstaats. Sollten Fossilien und andere paläontologische Objekte danach im Ausnahmefall Kulturgut sein, galten auch bisher schon ausländische Ausfuhr- und Schutzbestimmungen. (...)
(...) Ich lade Sie ein, sich über den Gesetzentwurf ausführlich zu informieren. Die Bundesregierung hat dazu auf ihren Internetseiten viele hilfreiche Informationen zusammengestellt, die auch explizit die Auswirkungen des Gesetzes für Fossiliensammler beschreiben und klarstellen, dass gerade Hobbysammler in ihrer Freiheit zu sammeln nicht beschränkt werden: (...)
(...) Der Referentenentwurf des Kulturgutschutzgesetzes ist von der Bundesregierung nach der Befassung im Kabinett bewusst transparent im Internet veröffentlicht worden, um so die Beteiligung möglichst aller interessierter Gruppen und Personen zu ermöglichen. Dieser Weg stand auch den Vertretern der Geowissenschaften offen. (...)
(...) Dort ist zum Beispiel seit langem klargestellt, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nicht die Absicht verfolgt, Sammler in ihrer Freiheit zu beschränken, Münzen oder Briefmarken zu sammeln. Des Weiteren ist festgehalten, dass Münzen oder Briefmarken nur bei absolut herausragenden Einzelfällen als national wertvolles Kulturgut eingetragen werden sollen. (...)